Sie sind hier: Downloads Deutsches Tierrecht  
 DOWNLOADS
Europäisches Tierrecht
Deutsches Tierrecht
Spanisches Tierrecht
Von und für uns

DEUTSCHES TIERRECHT

Gesetze, Verordnungen, Nachweise

Tierschutzgesetz (TierschG) [353 KB]
Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist. Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313; zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 9.12.2010 I 1934

Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 [63 KB]
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) auf Grund des § 2a Abs. 1, des § 11b Abs. 5 sowie des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), von denen § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 11b Abs. 5 und § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21 April 2001 (BGBl. I S. 530 ) geändert worden sind.

Hundegesetz für das Land NRW vom 18.12.2002 [69 KB]
Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken

Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW vom 02.05.2003 [204 KB]
Das LHundG soll zu einem Rückgang der Beißvorfälle und bei den Hundehaltern zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Hunden führen. Damit werden in Nordrhein-Westfalen für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und größerer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltensanforderungen festgelegt.

DVO LHundG NRW vom 19. Dezember 2003 [15 KB]
Lesen Sie über die Anforderungen in NRW zum Sachkundenachweis, deren Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen, über die Verhaltensprüfung und Anerkennung zur Durchführung von Verhaltensprüfungen sowie die zentrale Erfassung registrierter Hunde.

Auswertung der Berichte behördlich erfasster Hunde NRW 2005 [116 KB]
Da sich die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und bestimmten Hunderassen verändern, hat der Gesetzgeber angeordnet, die Auswirkungen des Landeshundegesetzes NRW nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren zu überprüfen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Kampfhunde-Entscheidung“ vom 16. März 2004 den an Rassekataloge anknüpfenden Bundesgesetzgeber verpflichtet, die weitere Entwicklung und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten.

Anzeige zur Haltung eines Hundes gem. LHundG NRW [22 KB]
Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß § 1 Landeshundeverordnung (LHV NRW)
Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das
Halten, die Ausbildung und das Abrichten gemäß § 4 LHV NRW

Fragenkatalog zum Sachkundenachweis [271 KB]
nach der neuen Hundeverordnung NRW (gilt für Halter von Hunden der Liste 1 und Liste 2 und von individuell als gefährlich eingestuften Hunden)