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ZUM TODE VERURTEILT |
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Warten auf die letzte Stunde
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Auf einem ungepflegten Grundstück am Stadtrand von Castellón hatte man neben dem unbewohnten Haus eine Einzäunung gemacht, in der ein Hund sein Zuhause hatte. Alles war verwahrlost und schmutzig. Nachbarn meinten, die Besitzer seien Zigeuner aus einem Wohnviertel San Agustín, die wohl das Anwesen an ein Bauunternehmen verkauft hätten – also da sah man nie Bewohner. Weil wir kürzlich dort in der Nähe herrenlose Welpen gefunden und aufgenommen hatten, entdeckten wir auch diesen Hund und gaben ihm zunächst Futter durch den Zaun.
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Vorbei...
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Als eine unserer Tierschützerinnen nach ihm sehen wollte, fand sie ihn tot in seinem Gehege liegend und Ratten hatten ihn schon angefressen.
Wir haben sofort über die Stadtverwaltung eine Ortsbesichtigung mit der Polizei veranlasst, damit die Sache aufgenommen wird und Grundlage für eine Anzeige ist. Man nahm aber zunächst davon Abstand den Tierkörper zu bergen, um einem Abstreiten der der Eigentümerschaft durch den Besitzer nicht zu begünstigen.
Die Polizei stellte eine Besitzerin aus Benloch fest. Eine ältere Frau, die dann sagte, das Grundstück sei noch nicht verkauft. Als die Polizei sie auf den Hund ansprach, das Thema erläuterte und auf ihre Verantwortung hinwies und auch, um den Tierkörper durch das Unternehmen Canet beseitigen zu lassen, sagte sie, der Hund gehöre nicht ihr vielleicht ihrem Neffen oder ihrem Enkel. Und sie hätte auch kein Geld.
Aber wenig später rief der Anwalt der „armen“ Frau auf der Polizeistation an, um sich die Sachlage erläutern zu lassen.
Wir warten nun erst mal ab, wie sich das weitere Gespräch zwischen der Polizei und dem Anwalt gestalten wird und beabsichtigen dann einen Zivil- oder Strafprozess gegen den Hundebesitzer zu führen. Ein Tier eingesperrt an einem abgelegenen Ort zu lassen - ohne es zu versorgen - ist Mord.
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