Den Tieren zu helfen, die in unmittelbarer Not sind, ist immer eine vordringliche Maßnahme. Entweder durch spontanes, persönliches Eingreifen bei einem verletzten oder herrenlosen Tier oder aber, wenn eine behördliche Unterstützung erforderlich ist, auch mit Hilfe der Polizei.
Damit ist in der Regel eine bestehende Gefahr abgewendet aber der Ursache und der nachdrücklichen Beinflussung der Mißstände ist häufig noch nicht mit der angemessenen Deutlichkeit begegnet. Auch seitens der Behörden mangelt es zum Teil an der gebotenen Aufsichtsverpflichtung und häufig auch am Verfolgungsinteresse obwohl dies der gesetzlichen Vorgabe entspricht.
Wir beschränken uns deshalb nicht nur auf eine momentane Hilfeleistung bei Notfällen, sondern nennen die Dinge, wo es uns angebracht erscheint, offiziell beim Namen - wir bringen sie zur Anzeige und verfolgen deren Wirksamkeit.